Betreuungstarife
Die Kinder kommen an fixen Betreuungstagen in die Kita Kramen oder die Kita Tüchi. Aus pädagogischer Sicht wird eine minimale Präsenzzeit von insgesamt zwei Tagen pro Woche empfohlen. Dies gewährt dem Kind die notwendige Stabilität im Kita-Alltag. Eine maximale Präsenzzeit von 10 Stunden pro Tag, respektive 45 Stunden pro Woche, schützt die Kinder vor Überforderung.
Tagestarife
Die Tarife der Kita Kramen und der Kita Tüchi sind identisch. Der Säuglingstarif gilt für Kinder bis und mit dem 18. Lebensmonat. Ab dem 19. Lebensmonat ist der Kleinkindertarif gültig. Eine Halbtagesbetreuung mit oder ohne Mittagessen ist nur montags und freitags sowie in Kombination mit weiteren ganzen Betreuungstagen möglich.
Monatstarife
Zur Vereinfachung der Rechnungsstellung werden für die Kita Kramen und die Kita Tüchi Monatstarife verrechnet. Der zur Berechnung der Monatstarife verwendete Monatsfaktor resultiert aus der Anzahl Öffnungswochen pro Jahr.
Berechnungsbeispiel:
Betreuung an 2 Tagen pro Woche
(wohnhaft in Rapperswil-Jona):
1. Berechnung des Wochentarifs: 2 Tage zu je 99.80 = 199.60
2. Berechnung des Monatstarifs: 199.60 x 4.25 = 848.30
Subventionen
Die Stadt Rapperswil-Jona beteiligt sich mit einkommensunabhängigen (Sockelbeiträge) und einkommensabhängigen (Ergänzungsleistungen) Beiträgen an den Betreuungskosten der in der Stadt Rapperswil-Jona wohnhaften Personen, die ihre Kinder in der Kita Kramen oder der Kita Tüchi betreuen lassen.
Einkommensunabhängige städtische Beiträge sind im Tagestarif für die in Rapperswil-Jona wohnhaften Personen enthalten und müssen von den Eltern nicht separat eingefordert werden.
Die Prüfung sowie die rechtzeitige Einforderung allfälliger Ansprüche auf einkommensabhängige Ergänzungsleistungen, obliegen jedoch der Verantwortung der Eltern.
In den Tabellenübersichten können die entsprechenden einkommensabhängigen Monatstarife entnommen werden. Massgebend sind die steuerbaren Einkommen.
Selbstdeklaration
Eltern, die ihre Kinder in der Kita Kramen oder der Kita Tüchi betreuen lassen, sollten regelmässig prüfen, ob sie Anspruch auf einkommensabhängige Ergänzungsleistungen der Stadt Rapperswil-Jona haben. Wir möchten darauf hinweisen, dass das steuerbare Einkommen (nicht das Brutto- oder Nettoeinkommen) massgebend ist.
Die Richtlinien zum Tarifsystem der familienergänzenden Kinderbetreuung der Stadt Rapperswil-Jona sowie die damit verbundenen Pflichten seitens der Eltern, finden Sie auf der Website der Stadt.
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene städtische Formular zur Selbstdeklaration kann jederzeit bei der Geschäftsstelle eingereicht und basierend darauf eine Neuberechnung des Betreuungstarifs beantragt werden. Die Verantwortung über die Richtigkeit und Aktualität der Angaben liegt bei den Eltern.
Quellensteuerpflichtige Personen, die ihre Kinder in der Kita Kramen oder der Kita Tüchi betreuen lassen, müssen das vom Arbeitgeber ausgefüllte Formular «Bestätigung des Bruttoeinkommens durch den Arbeitgeber bei Personen mit Quellensteuer» als Subventionsantrag einreichen.
Auf Steuerdaten basierte Tarifanpassungen werden immer auf den Beginn des Folgejahres einer definitiven Steuerveranlagung vorgenommen.