Tarife
Zur Vereinfachung der Rechnungsstellung werden Monatstarife verrechnet. Der verwendete Monatsfaktor basiert auf der Anzahl Öffnungswochen pro Jahr und wird von den Behörden vorgegeben.
Familien aus Rapperswil-Jona
Für Säuglinge und Kleinkinder von in Rapperswil-Jona wohnhaften Eltern gilt ein Einheitstarif. Die Objektbeiträge der Stadt Rapperswil-Jona werden in diesem Tarif bereits berücksichtigt.
Familien aus externen Gemeinden
Bei Familien aus externen Gemeinden wird zwischen einem Säuglings- und einem Kleinkindertarif unterschieden. Bis und mit dem 18. Lebensmonat gilt der Säuglingstarif.
Subventionen
Es gelten die Bestimmungen des Reglements zur familienergänzenden Kinderbetreuung (Reglement FEB) der Stadt Rapperswil-Jona sowie dessen Ausführungsbestimmungen. Sämtliche Informationen und Formulare zu den Subventionen finden sich auf der Website der Stadt.
Die rechtzeitige Anspruchsprüfung oder Anpassung hinterlegter Einkommensdaten beim Steueramt liegt in der Verantwortung der Eltern. Reichen Sie dazu das entsprechende Formular beim Steueramt ein.
Sobald das Steueramt die beantragte Tarifeinstufung vorgenommen hat, können sich die Eltern auf unserer Homepage einen Überblick über die Höhe der einkommensabhängigen Betreuungskosten verschaffen. Sämtliche städtischen Beiträge und Mahlzeiten sind in diesen Tarifen enthalten.



